Im Vorfeld des Abschlusses eines Mietvertrages sind einige Formalitäten zu erledigen. Sie haben den Sinn, beiden vertragschließenden Seiten die Sicherheit zu bieten, ein nachhaltiges Mietverhältnis abzuschliessen, das auf Recht und Gesetz basiert. Für die Mietinteressenten ist die Erteilung der erbetenen Auskünfte natürlich freiwillig.